WOHNMOBIL-REISEN MIT HUNDEN

Wenn der Vierbeiner mit dabei ist


Nirgends ist das Reisen mit einem Hund so einfach, als in einem Wohnmobil. Und doch gibt es, je nach Reiseziel, einiges zu beachten. In vielen Ländern reicht es, wenn der Vierbeiner gechipt ist und einen gültigen Heimtierausweis mitführt, in dem alle nötigen Impfungen eingetragen sind. Trotzdem gibt des das eine oder Land, wo es Besonderheiten zu beachten gibt. Hier ein kleiner Überblick über gesonderte Einreisebestimmungen in Länder, wo wir unsere Hunde schon mitgenommen haben.

 

Achtung:

Diese Bestimmungen gelten aus Schweizersicht bzw. zum Teil allgemein aus EU-Ländern. Es ist jedoch ratsam, immer selber kurz abzuklären, ob man alle nötigen Auflagen erfüllt. Die meisten Tierärzte können ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch der Link vom Bundesamt für Veterinärwesen kann weiterhelfen.


Land

beschreibung

nützliche links



Grossbritannien

Was benötigt ein Hund für die Einreise nach Grossbritannien:

  • einen gültigen anerkannten Heimtierausweis / Impfbüchlein
  • darf keiner gelisteten Rasse angehören
  • einen lesbaren Microchip
  • eine tierärztlich verabreichte und eingetragene Wurmkur, die bei Grenzübertritt mindestens 24 Stunden her ist, jedoch nicht länger als vor 5 Tagen eingenommen wurde (Einreise genau planen!)

Wir können nur berichten, wie die Reise mit den Hunden nach Grossbritannien via EuroTunnel verläuft. Bereits bei der Einfahrt auf das Gelände, erkennt man an grossen aufgemalten Pfotenabdrücken, wo man zur Haustierregistrierung einspuren muss. Die Hunde können auf dem Parkplatz kurz versäubert werden, bevor man die Tiere persönlich am Schalter, im gut gekennzeichneten Gebäude, vorzeigt. Anders als in Norwegen, werden hier nicht nur die Daten im Heimtierausweis kontrolliert, sondern der Microchip im Hund wird vor Ort ausgelesen. Eigentlich verläuft alles ziemlich simpel, ausser, dass die vielen Hunde ein bisschen Stress verursachen können. 



Norwegen

Was benötigt ein Hund für die Einreise nach Norwegen:

  • einen gültigen anerkannten Heimtierausweis / Impfbüchlein
  • es dürfen nicht mehr als 5 Hunde und keine gelisteten Rassen einreisen
  • einen lesbaren Microchip
  • eine tierärztlich verabreichte und eingetragene Wurmkur, die bei Grenzübertritt mindestens 24 Stunden her ist, jedoch nicht länger als vor 5 Tagen eingenommen wurde (Einreise genau planen!)

Wenn all diese Punkte erfüllt sind, ist es zwingend notwendig, über den roten Zoll zu fahren bzw. Halt zu machen, da man eine eigenhändige Deklarationspflicht hat. Der Impfausweis mit vermerkter Wurmkurverabreichung muss vorgezeigt werden und wird kurz kontrolliert. Dies verläuft aber "kurz und schmerzlos". Die Hunde müssen nicht vorgezeigt werden. Es kann sein, dass beim Verlassen des Zolls ein weiterer Zöllner nochmals kurz in den Heimtierausweis schaut und fragt, ob bei der vorgängigen Kontrolle alles OK war.



schweden

Gemäss "visitsweden", benötigen Hunde (und auch Katzen), welche von einem EU-Land nach Schweden reisen wollen, KEINE schriftliche, tierärzliche Genehmigung oder Bluttests mehr. Das Tier muss jedoch beim Zoll schriftlich angemeldet werden. Dies kann über den nebenstehenden Link online erfolgen.

 

Über diesen Link hat man die Möglichkeit, die eigene E-Mail-Adresse einzutragen und erhält dann einen Fragebogen zugesendet, mit welchem die Anmeldung erfolgt.

 

Hat man die Anmeldung online erledigt, bekommt man eine Registrierungsnummer und kann damit den grünen Zoll passieren. Wenn ein Zollbeamter eine Kontrolle durchführt, muss man in der Lage sein, diese Registrierungsnummer vorzuweisen.

 

Hat man sein Tier nicht online angemeldet, muss man über den roten Zoll einreisen und vor Ort seinen vierbeinigen Begleiter anmelden.



div. länder

 

Es gibt diverse Länder wie zum Beispiel Serbien oder Montenegro, die als Tollwut-Risikoland gelten und das Bundesamt für Veterinärwesen deshalb von einem Besuch mit Hund in diesem Land abrät. Eine Entscheidungshilfe bietet das Onlineformular auf nebenstehendem Link.

 

Wer ein Land wie zum Beispiel Griechenland mit dem WoMo besuchen will, sollte sich vorab gut überlegen, welche anderen Länder er, für das Erreichen des Ziellandes, durchfahren muss und welche Folgen dies für seinen Vierbeiner hat. Auch die Rückreise in die Schweiz aus solch einem Land kann nicht unproblematisch sein. Bitte vorab abklären, welche Bestimmungen gelten (Einreise aus Nicht-EU-Staaten, Drittländern etc.) und welche Auflagen erfüllt sein müssen, damit der Hund wieder problemlos zurück in die Schweiz darf.

 

Wenn ein Land ohne Fährenfahrt nicht erreicht werden kann, sollte man sich gut überlegen, ob man dies seinem Vierbeiner wirklich antun will. Es gibt viele Fährgesellschaften, welche keine Hunde an Bord tolerieren bzw. die Hunde während der Überfahrt im Fahrzeug verbleiben müssen. Dies kann mehrere Stunden dauern. Zudem hassen, z.B. unsere Hunde, den Lärm unter Deck und würden niemals alleine stressfrei im Fahrzeug verweilen. Also bitte alles genau mit der jeweiligen Fährgesellschaft abklären und sich gut überlegen, ob man seinem lieben Vierbeiner nicht zu sehr schadet.