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Europ. anerkannte Drohnenprüfung A1/A3 und A2 bestanden...


Die Schweiz übernimmt per 01. Januar 2023 die Drohnenregulierungen der EU. Drohnen, welche ohne Bewilligung des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) geflogen werden dürfen. Die offene Kategorie teilt sich in drei Unterkategorien A1 / A2 / A3. Die Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Das BAZL (UAS.gate) wiederum ist für die Registrierung und Lizenzierung von Drohnenpiloten in der Schweiz zuständig. Es ist so geregelt, dass die Lizenzierung A1/A3 und die Prüfung A2 bis zum 22. Januar 2023 noch online abgelegt werden kann. Nach diesem Datum muss die Prüfung A2 in Ittigen/BE abgelegt werden.

 

Wir haben diese Chance nun genutzt und unsere Drohnenlizenzen A1/A3 und die Prüfung A2 online absolviert. Über das Portal UAS.gate (https://www.uas.gate.bazl.admin.ch/) haben wir uns registriert, Ausweis und Versicherungsnachweis hinterlegt und die kostenlosen Lehrgänge durchgearbeitet. Wir haben beide die Prüfungen abgelegt und bestanden. Ab nun dürfen wir offiziell in Europa Drohnen bis zu einem Gewicht von 25 Kilogramm fliegen, wo dies erlaubt ist. Es hat zwar ein wenig Zeit gekostet, um sich das ganze Wissen anzueignen aber nun halten wir unsere offizielle Lizenz in der Hand.