Wohnmobile über 3.5 Tonnen benötigen keine Autobahnvignette, müssen dafür aber eine PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe) entrichten. Diese beträgt bei unserem Fahrzeug pro Jahr CHF 650.00.
Für jeden Tag, an dem ein Fahrzeug nachweislich nur im Ausland unterwegs war, hat der Fahrzeughalter Anspruch auf eine Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe bzw. für den Ein- und Ausreisetag besteht Anspruch auf die halbe Rückerstattung.
Diesen Tipp haben wir von unserem Hallennachbarn Roland bekommen. DANKE! Natürlich haben wir uns sofort an die Arbeit gemacht und eine Liste über unsere Auslandaufenthalte im 2021 erstellt. Von Roland haben wir auch das alte Excel-Formular bekommen, welches nicht mehr zum Download zur Verfügung steht, jedoch das Berechnen der Tage unheimlich vereinfacht.
Die Rückerstattungsgesuche sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode mit den entsprechenden Fahrtenkontrollen beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG einzureichen. Dieses kann weitere Beweismittel verlangen. Entsprechende Quittungen von Stellplätzen oder in unserem Fall, die GPS-Logger-Daten, müssen auf Verlangen nachgereicht werden.
Beträge unter CHF 50.00 je Gesuch werden nicht zurückerstattet. Wir haben Bobi im Mai 2021 bekommen und konnten wegen Corona nicht so viel ins Ausland reisen. Trotzdem sind wir für das 2021 bereits auf einen Rückerstattungsbetrag von über CHF 88.00 gekommen.
Schauen wir einmal, was das BAZG zu unserem Antrag sagt und ob die Rückerstattung erfolgt. Immerhin wären das gut acht Mal übernachten in Dietingen geschenkt - nur so als Beispiel.