Bis anhin war Sparky ohne Registrierung unterwegs. Selbstverständlich haben wir den Kleinen mit der offiziellen, fest verklebten Namensplakette versehen, damit der Besitzer im Absturzfall gefunden werden kann. Nun haben wir aber einen Zeitungsartikel entdeckt. worin stand, dass im 2020 alle Drohnen, auch die Kleinen unter 250 Gramm (sofern mit Kamera ausgestattet), registriert sein müssen. Zudem benötigt der Pilot neu anscheinend einen "Flugschein".
In die Kategorie der registrierungspflichtigen Leichtgewichte gehört auch unser Sparky (DJI Sparky) mit seinen 300 Gramm Fluggewicht und seiner Kamera. Daniel hat sich im Internet schlau gemacht und herausgefunden, dass Sparky im Europäischen Register für Drohnen erfasst werden muss. Das Registrierungsformular mit sämtlichen Spezifikationen (Gewicht, Flugdauer, Details zum Akku und zur Kamera etc.) hat er bereits beim CH-Drohnenverband ausgefüllt und mit drei Fotos von Sparky eingereicht. Nachdem die Daten geprüft und für in Ordnung befunden worden sind, haben wir den Registrierungsausweis mit Kontrollaufkleber für Sparky erhalten.
Damit aber nicht genug. Aufgrund des Gewichtes von über 250 Gramm und wegen der Kamera, muss Daniel als Pilot, einen Flugschein besitzen, um Sparky im 2020 weiterhin fliegen zu lassen. Zweck: Man will die Akzeptanz in der Bevölkerung stärken. Ebenfalls beim CH-Drohnenverband hat Daniel deshalb seine eigenen Daten gemeldet und ein Foto für den Flugschein eingereicht. Die Online-Prüfung hat er bereits angemeldet und dafür CHF 50.00 bezahlt. Nun heisst es, die Multiple-Choice-Prüfung zu absolvieren und bestehen. Ist dieses Ziel ebenfalls erreicht, darf das Drohne-Pilot-Duo auch ab 2020 wieder rechtmässig durchstarten.
Nachtrag 21.04.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde auch diese Frist verlängert. Neu gilt nicht mehr der Stichtag 01.07.2020. Das neue Gültigkeitsdatum wurde auf den 01.01.2021 verschoben.