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E-Roller versichert oder nicht...


Ein Beitrag in einem CH-Blog hat uns stutzig gemacht. E-Roller

(bis 20 h/km), wie unser eFlizzer, sollen im Ausland nicht versichert sein und man habe z.B. in Deutschland mit Bussen zu rechnen, weil man als Schweizer kein Kennzeichen am Roller hat. Die Logik in diesem Beitrag hinkte für uns allerdings, da ja die CH-Fahrräder ebenfalls seit langer Zeit kein Fahrradkennzeichen mehr haben und trotzdem versichert sind. Wer uns kennt, der weiss, dass wir solche Dinge korrekt haben wollen. Aus diesem Grund haben wir uns selbstverständlich sofort mit unserem Versicherungsmann in Verbindung gesetzt und die Antwort kam mehr als prompt.

 

(Fast) alles ist Blödsinn! Wie schon vermutet, ist unser E-Roller natürlich genauso über die Privathaftpflichtversicherung versichert, wie dies ein mitgeführtes Fahrrad wäre. Das heisst, dass Schäden, die durch uns verursacht werden gedeckt sind und zwar in In- wie auch


im Ausland. Einzig zu beachten ist, ob das Rollerfahren im jeweiligen Land erlaubt ist. Wenn die Roller behördlich verboten sind, dann greift logischerweise auch der Versicherungsschutz nicht, da man gegen das geltende Gesetzt verstossen würde.

 

Einmal mehr viel Wind um nichts, da wir uns vor jeder Reise informieren, welche Verkehrsregeln in der geplanten Reisedestination gelten, ob für PKW, Wohnmobil oder E-Roller.